Der Kanton Zug verfügt über einen starken, vielfältigen Wirtschaftsstandort. Neben internationalen Unternehmen sind es insbesondere das lokale Gewerbe und die KMU, die wesentlich zur Wertschöpfung, zur Ausbildung von Lernenden und zur Versorgung der Bevölkerung beitragen.
In den letzten Jahren sind die Boden- und Immobilienpreise im Kanton Zug stark gestiegen. Diese Entwicklung betrifft zunehmend auch produktive und flächenintenisve Gewerbebetriebe in Arbeitszonen. Für viele Gewerbebetriebe wird die Sicherstellung von Fachpersonal zunehmend zu einer Standortfrage. Die Verfügbarkeit von Wohnraum in zumutbarer Nähe zu den Arbeitsplätzen beeinflusst direkt die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitenden. In Verbindung mit dem zunehmenden Fachkräftemangel kann ein eingeschränkter Zugang zu geeignetem Wohnraum rasch zu einem Wettbewerbsnachteil führen und die langfristige Standortqualität von Unternehmen beeinträchtigen.
Postulat
Postulat betreffend Sicherung des Gewerbestandorts durch zeitgemässe Regelungen für betriebseigenen Wohnraum in Arbeitszonen. Der Regierungsrat wird von der FDP-Fraktion des Zuger Kantonsrates eingeladen zu prüfen und dem Kantonsrat Bericht zu erstatten, ob und mit welchen Anpassungen im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug zusätzlicher betriebseigener Wohnraum für Mitarbeitende in Arbeitszonen ermöglicht werden kann, sofern dieser klar der Sicherung von Gewerbebetrieben und Arbeitsplätzen dient und keine freie Wohnnutzung darstellt.
https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/14354/4047-1-18449_Wohnraum-Arbeitszonen.pdf