Zum Inhalt

Schaffung von Zuger Wohnungen

Schutz der heimischen Bevölkerung. Die rasante Entwicklung des Immobilienmarkts im Kanton Zug hat dazu geführt, dass die Kauf- und Mietpreise für Wohneigentum stetig steigen. Die «Zugerwohnungen» bieten langjährigen Einwohnern die Möglichkeit, in ihrer Heimat Wohneigentum zu erwerben oder eine Wohnung zu mieten, welche nicht von kurzfristigen Spekulationen betroffen ist.

Mit einer Nutzungsbeschränkung im Grundbuch könnte dafür gesorgt werden, dass die «Zugerwohnungen» dem Zweck entsprechend ausschliesslich an Zugerinnern und Zuger mit der entsprechenden Wohnsitzdauer weitervermietet oder weiterverkauft werden dürfen. Der Immobilienerwerb soll an eine langjährige Wohnsitzpflicht geknüpft werden, damit unterstützen wir die Integration und Identifikation mit der Gemeinde und dem Kanton.

Postulat Arnold Michael und Leemann Rainer (FDP): Schaffung von Zuger Wohnungen. Der Regierungsrat wird eingeladen, in Anlehnung an die Zweitwohnungsinitiative zu prüfen, ob und wie im Kanton Zug sogenannte «Zugerwohnungen» eingeführt werden können. Hierbei sollen Zugerinnen und Zuger, die nachweislich seit mehr als 10 Jahren im Kanton Zug ihren Wohnsitz haben, exklusiv «Zugerwohnungen», die aufgrund einer Neueinzonung oder Aufzonung oder aufgrund eines Sondernutzungsplanes erstellt werden durften, kaufen oder mieten dürfen. Die Nutzungsbeschränkung soll im Grundbuch vermerkt werden. Die «Bestandeswohnungen» wären hiervon nicht betroffen und stünden nach wie vor der gesamten Bevölkerung offen.
https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/13312/3869-1-18017_Zuger-Wohnungen.pdf

Bericht und Antrag des Regierungsrats – vom 13. Mai 2025
https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/13709/3869-2-18164_Zuger-Wohnungen.pdf