Das heutige Sportgesetz weist dem Kanton Zug eine subsidiäre Rolle bei der Sportförderung zu. Es wird darin festgehalten, dass Sport und Sportförderung in erster Linie Aufgabe von Privaten, Verbänden, Vereinen und der Gemeinden ist. In unserem kleinräumigen Kanton Zug kann es jedoch wertvoll sein, gewisse Koordinationsaufgaben oder Sportinfrastrukturen auf kantonaler Ebene anzugehen oder allenfalls sogar ein kantonales Sportinfrastrukturkonzept zu erstellen. Jede Gemeinde orientiert sich im Breitensport an den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten, was durchaus sinnvoll ist. Dies steht im Kontrast zu der Entwicklung im Leistungssport, der stetig professionalisiert und in Leistungszentren zentralisiert wird. Leistungszentren haben ein grosses Einzugsgebiet und bersteigen die Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Gemeinden. Diese übergemeindliche Organisation ist notwendig, da in einer Gemeinde angebrachte Trainingsgruppen zu klein sind.
Motion
Motion der FDP-Fraktion betreffend den Ausbau der Sportförderung im Kanton Zug. Der Regierungsrat wird beauftragt, das Sportgesetz vom 29. August 2002 (Stand 1. Juli 2023) zu überarbeiten und zu aktualisieren. Insbesondere soll neu darin verankert werden, dass dem Kanton die entsprechenden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen eingeräumt werden, um den Leistungssport aktiv zu fördern und kantonale Leistungs- und Nachwuchszentren im Sportbereich zu
ermöglichen.
https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/13301/3864-1-18005_Sportf%C3%B6rderung.pdf
Antwort der Regierung
Bericht und Antrag des Regierungsrats – vom 24. Februar 2026.
https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/14437/3864-2-18489_Sportf%C3%B6rderung.pdf