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Arbeitsmarktliche Massnahmen für hochqualifizierte Arbeitslose im Kanton Zug

Am 8. April 2025 berichtete die Zuger Zeitung unter dem Titel „Fragliche Sanktionierungen beim RAV“ über Fälle von arbeitslosen Personen im Kanton Zug, die sich im Umgang mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und mit arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) benachteiligt fühlten. Hoch qualifizierte Arbeitslose werden teilweise in Programme eingewiesen, die weder ihren Qualifikationen noch ihren Bedürfnissen entsprechen. An der Zuweisung werde seitens RAV dennoch festgehalten.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die heutige Organisationsform des RAV Zug, als Teil eines Vereins (VAM), noch zeitgemäss und im Sinne einer modernen Governance zweckmässig ist.

Interpellation von Michael Arnold, Flurin Grond und Rainer Leemann betreffend arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) für hochqualifizierte Arbeitslose im Kanton Zug – Angebot, Wirksamkeit und Governance. Hier geht’s zur Interpellation: Geschäftsverzeichnis – Kanton Zug

Antwort des Regierungsrats – vom 21. Oktober 2025
https://kr-geschaefte.zug.ch/dokumente/14200/3907-2-18379_Arbeitsmarktliche-Massnahmen.pdf

https://www.zugerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/kanton-zug-fragliche-sanktionierungen-beim-rav-ungeeignete-massnahmen-bis-zum-psychischen-aus-ld.2757367